Wenn die meisten Leute von ihrem Kreditgeber informiert werden, dass ihr Haus bald zur Abschottung gehen wird, denken sie, alles sei verloren. Es ist zwar eine schwierige Zeit, aber die gute Nachricht ist, dass Sie immer noch Optionen haben, die Sie finanziell nicht so sehr verletzen, wie beispielsweise ein Leerverkauf. Dadurch können Sie Ihr Haus vor der Zwangsversteigerung verkaufen, wobei die Bank alle Einnahmen aus dem Verkauf erhält. Zwar entspricht es möglicherweise nicht dem Gesamtbetrag der Schulden, wird aber in der Regel ausreichen, um die Bank zufrieden zu stellen, da sie keine Zeit damit verbringen möchte, die Immobilie zu verkaufen und dabei möglicherweise weniger Geld zu erhalten. Wenn Sie sich jedoch entschlossen haben, Ihr Haus schnell zu verkaufen, sollten Sie ein paar Tipps beachten.
Wenn ein Haus wegen Scheidung, Krankheit, Umsiedlung, Erbschaft oder anderen Lebensereignissen zur Abschottung verurteilt wird, sollten Sie immer die Erlaubnis Ihres Kreditgebers einholen, bevor Sie einen Leerverkauf tätigen. Wenn Sie Ihre Situation vorab mit ihnen besprechen, können Sie zeigen, dass Sie bei der Rückzahlung des Darlehens nicht unverantwortlich sind, sondern dass mildernde Umstände eingetreten sind, die zur aktuellen Situation geführt haben.
Gehen Sie in diesen Situationen nicht alleine vor. Beauftragen Sie stattdessen einen Immobilienfachmann, um Sie zu unterstützen. Auf diese Weise können sie einen angemessenen Preis für die Immobilie festlegen, eventuelle Fragen beantworten und bei Bedarf sogar als Puffer zwischen Ihnen und Ihrem Kreditgeber fungieren. Dies ist besonders wichtig, wenn der derzeitige Wohnimmobilienmarkt schwach ist, da die Suche nach einem Käufer möglicherweise ein bisschen mehr Arbeit erfordert.
Sobald Sie einen Käufer haben, der bereit ist, Ihren Preis zu bezahlen, treffen Sie Ihren Kreditgeber. Da Sie bereits über einen Käufer verfügen, der die Immobilie übernehmen kann, wird die Bank das Angebot wahrscheinlich annehmen, sofern dies angemessen ist. Als zusätzliche Versicherung sollten Sie den Kreditgeber darüber informieren, dass die Abschottung unvermeidlich ist, wenn Sie das Angebot ablehnen, da dies einen zusätzlichen Anreiz für Sie darstellt, Ihnen die Genehmigung zu erteilen.
Wenn Sie sich entscheiden, dass es Zeit ist, Ihr Haus aufgrund von Faktoren wie Scheidung oder Krankheit schnell zu verkaufen, stellen Sie sicher, dass Sie schriftlich von Ihrem Kreditgeber ein Versprechen erhalten, dass er nach dem Verkauf Ihres Hauses kein Mangelurteil gegen Sie verfolgen wird. Dies wäre der Unterschied zwischen dem, was die Immobilie verkauft, und dem verbleibenden Restbetrag der Hypothek, falls vorhanden. Wenn Sie wissen, dass keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet werden, ist es viel weniger anstrengend, Ihr Haus in einer schwierigen Zeit Ihres Lebens zu verkaufen.
Immobilienmakler Heidelberg Makler HeidelbergSource by Shaun Greer