Da Banken Hunderttausende von Immobilien im ganzen Land zwangsversteigern lassen, stellt sich immer wieder die Frage: "Können Banken mit Zwangsvollstreckungen Gewinne erzielen?" Die einfache Antwort ist ja, aber es bedarf einiger besonderer Umstände, damit dies geschieht. Wenn der Hausbesitzer weiß, wie er sein Eigenkapital schützen kann, kann er auch dann bezahlt werden, wenn er sein Haus an die Bank verliert.
Wenn der Kreditgeber den Hausbesitzer überredet, sein Eigentum im Austausch für eine Urkunde anstelle der Zwangsvollstreckung aufzugeben, kann die Bank einen Gewinn aus dem Verkauf erzielen, ohne die zusätzlichen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. In der Bankenbranche ist es allgemein anerkannt, dass eine Zwangsvollstreckung durchschnittlich über 40.000 US-Dollar kostet. Diese Kosten umfassen Zinsverluste, den Verlust zusätzlicher Kreditvergabe, erhöhte Anforderungen der Federal Reserve, Kosten für den Verkauf, die Instandhaltung der Immobilie und Provisionen an einen Verkaufsagenten.
Der Schlüssel dafür, ob die Bank Geld verdienen kann, hängt davon ab, ob die Immobilie über Eigenkapital verfügt. Wahrscheinlich ist in 20 bis 35 % der Fälle, in denen eine Zwangsvollstreckung stattfindet, Eigenkapital an der Immobilie vorhanden und es bestehen keine Zweit- oder Nachrangpfandrechte. Viele Hausbesitzer gehen einfach von ihren Häusern weg und glauben, dass sie kein Eigenkapital haben oder ihr Haus nicht verkaufen können, während es sich in der Zwangsversteigerung befindet.
Wenn die Bank die Immobilie zur Zwangsversteigerung bringt und die Nachrangpfandrechte löscht, wird sie innerhalb von Minuten Eigenkapital schaffen. Wenn die Immobilie jedoch über Nachrangpfandrechte verfügt, akzeptiert der Kreditgeber keine Urkunde anstelle der Zwangsvollstreckung, da die Nachrangpfandrechte mit der Immobilie verbunden bleiben. Seien Sie also vorsichtig, wenn eine Bank einem Hausbesitzer eine Urkunde anstelle einer Zwangsvollstreckung anbietet, kann die Immobilie Eigenkapital enthalten.
Sobald die Immobilie versteigert und von der Bank gekauft wurde, wird die Eigentumsurkunde nach einer Einlösefrist an die Bank übertragen. Zu diesem Zeitpunkt kann die Bank die Immobilie zu jedem erzielbaren Preis verkaufen. Liegt ein Gewinn vor, steht dieser der Bank zu.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bank nach einer Zwangsvollstreckung einer Immobilie berechtigt ist, einen Gewinn zu erzielen. Vor ihrem Eigentum können sie die Immobilie nicht verkaufen, nur der Inhaber der Urkunde (Hausbesitzer) kann sie verkaufen. Dies geschieht bei Leerverkäufen ständig, da die Bank dem Verkaufspreis zustimmen muss, der Hausbesitzer jedoch die Übertragungsurkunde unterschreiben muss. In diesen Fällen nimmt die Bank einen erheblichen Rabatt auf ihre Hypothek, um die Immobilie zu verkaufen und aus ihren Büchern zu streichen. Wenn die Bank bei der Auktion überbietet, was ihrem endgültigen Urteilsbetrag nahekommt, wird ihr Geld geschuldet, aber sie verliert jeden zusätzlichen Gewinn.
Immobilienmakler Heidelberg Makler HeidelbergSource by Dave Dinkel