FSBO-Vertrag – Für den Verkauf eines Eigenheims durch den Eigentümer sind Unterlagen erforderlich

Heutzutage machen immer mehr Hausbesitzer den Sprung, verkaufen ihre Häuser selbst und verzichten auf den Makler. Ist das eine gute Idee? Die Antwort darauf lautet ja. Dies erfordert jedoch eine Menge Papierkram. In diesem Artikel werden wir einige der Formulare überprüfen, die Sie benötigen, wenn Sie ein vom Eigentümer (FSBO) zum Verkauf angebotenes Haus verkaufen.

Das erste Dokument, das Sie benötigen, ist der Kaufvertrag. Dieses Formular enthält alle Bedingungen des Geschäfts zwischen Ihnen und Ihrem Käufer. Dieser Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung. Vergessen Sie also KEINE wichtigen Angaben. Natürlich wird der Kaufpreis eingeschlossen. Jedoch; Zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihres Käufers sollte es auch eine Eventualklausel enthalten. Ein qualifizierter Eventualfall könnte sein, dass der Käufer die Finanzierung nicht sichern kann, ODER wenn Ihr Haus die Kontrolle nicht besteht. Wenn Ihr Käufer Ihr Zuhause "WIE BESEHEN" kauft, MÜSSEN die Angaben dazu auch in den Kaufvertrag aufgenommen werden.

Das nächste Formular, das Sie benötigen, ist das Formular für die Offenlegung von Eigentum. In diesem Dokument MÜSSEN etwaige Mängel, die Ihr Zuhause derzeit hat, aufgelistet werden. In einigen Staaten und Ländern muss dieses Formular verwendet werden, unabhängig davon, welche Art von Immobilientransaktion Sie wählen. Wenn Sie Ihrem Käufer eines dieser Probleme nicht offen legen, können Sie rechtlich für Schäden haftbar gemacht werden und müssen dafür eine Menge Geld zahlen. Tun Sie sich selbst einen Gefallen: VERGESSEN SIE NICHT DAS EIGENTUMS-OFFENLEGUNGSFORMULAR !!

Ein weiteres wichtiges Dokument für Sie ist ein Belegungsvertragsformular. Dieses Formular enthält alle Bedingungen der Umzugszeiträume für Sie und Ihren Käufer. Wenn der Käufer vor Einlösung des Geschäfts einziehen will, benötigen Sie auch einen Vorbelegungsvertrag. Dies ist wichtig, da Sie, sobald Sie Ihr Haus verlassen haben, die Versicherung des Eigenheimbesitzers höchstwahrscheinlich NICHT abdeckt. Wenn also ein Schaden an der Wohnung entsteht und / oder Sie Verluste erleiden, haben Sie kein Glück. Denken Sie daher unbedingt an die Belegungs- und / oder Vorbelegungsform. Ein großer Immobilienanwalt sollte konsultiert werden, um sicherzustellen, dass Sie nichts Wichtiges in Bezug auf dieses Dokument vergessen.

Wenn Ihr Haus vor 1978 gebaut wurde, benötigen Sie "Bleifarben-Aufzeichnungen" in einem separaten Formular. Dieses Formular muss vollständig offengelegt werden. mit schriftlicher Mitteilung an den Käufer jede Spur von Bleifarbe, die beim Bau oder zur späteren Verbesserung des Innenraums verwendet wurde. Es ist ein Bundesgesetz, dass Sie dieses Formular haben MÜSSEN. Sie müssen Ihrem Käufer außerdem eine von der EPA genehmigte Broschüre über Bleifarben übermitteln. Darüber hinaus MUSS das Warnformular von allen Personen unterschrieben werden, die am Kauf Ihres Hauses beteiligt sind. Auch hier ist es ratsam, Ihren Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alles gemäß den gesetzlichen Bestimmungen tun. Andernfalls könnte es später zu schlimmen Konsequenzen kommen.

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Source by Bill Len

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